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   BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22   

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https://dejure.org/2023,5685
BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22 (https://dejure.org/2023,5685)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2023 - 2 StR 421/22 (https://dejure.org/2023,5685)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 2 StR 421/22 (https://dejure.org/2023,5685)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 462/21

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (rohe Misshandlung: Darstellung im Urteil)

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelnden verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210; Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, juris Rn. 6).

    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 47/09, juris Rn. 7; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, aaO; Beck/OK StGB/Eschelbach, 55. Ed., § 225 Rn. 20).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelnden verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210; Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 404/17

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begriff der rohen Misshandlung: gefühllose

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelnden verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210; Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 44/07

    Schwere Körperverletzung durch Schütteln eines Kleinkindes; Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22
    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelnden verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14, NStZ-RR 2015, 369, 370 f.; vom 21. März 2018 - 1 StR 404/17, NStZ-RR 2018, 209, 210; Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - 5 StR 44/07, NStZ 2007, 405; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.03.2009 - 3 StR 47/09

    Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 09.02.2023 - 2 StR 421/22
    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 StR 47/09, juris Rn. 7; vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21, aaO; Beck/OK StGB/Eschelbach, 55. Ed., § 225 Rn. 20).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23

    Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von

    Eine gefühllose Gesinnung ist gegeben, wenn der Täter bei der Misshandlung das - notwendig als Hemmung wirkende - Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständig Denkenden eingestellt hätte (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 2 StR 421/22 Rn. 7 mwN).

    Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine sorgfältige Darstellung nicht nur der objektiven Tatseite, sondern auch der Gesinnung des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 2 StR 421/22 aaO; Beschluss vom 2. November 2021 - 6 StR 462/21 Rn. 6 mwN).

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